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   BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85   

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https://dejure.org/1991,4243
BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85 (https://dejure.org/1991,4243)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1991 - XI R 10/85 (https://dejure.org/1991,4243)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1991 - XI R 10/85 (https://dejure.org/1991,4243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen die Zusage von sogenannten Gleichstellungsgeldern an Angehörige und die Übernahme von Verbindlichkeiten als teilentgeltliches Rechtsgeschäft - Steuerrechtliche Anerkennung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Dies ist für den Abzug von Werbungskosten erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390); die steuermindernde Berücksichtigung der erhöhten Absetzungen unter dem Gesichtspunkt vorab entstandener Werbungskosten kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 unter 4 a).

    Dritter in diesem Sinn kann auch der Eigentümer sein (BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl 1986, 327 unter 1 c, und vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).

    Im Falle der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an den Eigentümer - wie sie vorliegend gegeben ist - kann die Ausübung des Nießbrauchs allerdings zweifelhaft sein, wenn dem Nießbrauchsberechtigten keine wesentliche Dispositionsbefugnis hinsichtlich des Grundstücks zusteht, wenn etwa der Eigentümer einseitig Dauer oder Inhalt des Nutzungsrechts bestimmen kann oder ihm das Grundstück unkündbar oder auf Lebenszeit unentgeltlich zur Nutzung überlassen ist (vgl. Urteil in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 unter 1 c).

    Obgleich sie ihre Nutzungsberechtigung von der Vorbehaltsnießbraucherin ableiten, können sie erhöhte Absetzungen geltend machen, da diesen Absetzungen ihre eigenen Aufwendungen für das Grundstück zugrunde liegen (vgl. dazu Urteil in BFHE 144, 376, BStBl II 1985, 327 unter 4 b).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, ist die Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen die Zusage von sog. Gleichstellungsgeldern an Angehörige und die Übernahme von Verbindlichkeiten ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft.

    Wie sich aus Abschn. C II 1. Buchst. c der Gründe des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 ergibt, wird an dieser Rechtsauffassung festgehalten.

    Das Leibgedinge gehört kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung einkommensteuerrechtlich von alters her zu den wiederkehrenden Bezügen beim Übergeber (§ 22 EStG) bzw. zu den Sonderausgaben beim Übernehmer (§ 10 EStG); der Gesetzgeber hat dadurch die Vermögensübergabe gegen Altenteilsleistungen aus dem Bereich der teilentgeltlichen Rechtsgeschäfte ausgegrenzt (vgl. im einzelnen Beschluß des BFH vom 25. April 1990 X R 38/86, BFHE 160, 33, BStBl II 1990, 625, und Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C II 1. Buchst. a und b).

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Dies ist für den Abzug von Werbungskosten erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390); die steuermindernde Berücksichtigung der erhöhten Absetzungen unter dem Gesichtspunkt vorab entstandener Werbungskosten kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 unter 4 a).

    Der Senat weist für den Fall, daß die Kläger eine Wohnung aufgrund gesicherter Rechtsposition nutzen, darauf hin, daß ihnen der Abzug von Werbungskosten einschließlich erhöhter Absetzungen insoweit nicht zusteht, als die Eltern oder die Mutter der Klägerin (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938) aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklichen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 m. w. N.).

  • BFH, 21.07.1988 - IX R 86/84

    Einfamilienhaus - Nutzungswert - Zurechnung des Nutzungswerts - Vorbehalt des

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Für den Fall, daß die tatsächliche Durchführung des Nießbrauchs anzuerkennen ist (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 IX R 86/84, BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938), ist zu prüfen, ob den Klägern ein Nutzungswert nach § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG zuzurechnen ist.

    Der Senat weist für den Fall, daß die Kläger eine Wohnung aufgrund gesicherter Rechtsposition nutzen, darauf hin, daß ihnen der Abzug von Werbungskosten einschließlich erhöhter Absetzungen insoweit nicht zusteht, als die Eltern oder die Mutter der Klägerin (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938) aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklichen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 m. w. N.).

  • BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85

    Zurechnung des Nutzungswertes einer Erdgeschosswohnung gegenüber den

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Dritter in diesem Sinn kann auch der Eigentümer sein (BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl 1986, 327 unter 1 c, und vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85, BFH/NV 1989, 295).

    Voraussetzung hierfür ist außer der gesicherten Rechtsposition (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 295 m. w. N.), daß den Klägern eine Wohnung, d. h. ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglicht, zur Nutzung überlassen ist.

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Die Einräumung des Nutzungsrechts stellt keine Gegenleistung des Übernehmers für die Übertragung des Grundstücks dar; sie mindert vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Das Leibgedinge gehört kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung einkommensteuerrechtlich von alters her zu den wiederkehrenden Bezügen beim Übergeber (§ 22 EStG) bzw. zu den Sonderausgaben beim Übernehmer (§ 10 EStG); der Gesetzgeber hat dadurch die Vermögensübergabe gegen Altenteilsleistungen aus dem Bereich der teilentgeltlichen Rechtsgeschäfte ausgegrenzt (vgl. im einzelnen Beschluß des BFH vom 25. April 1990 X R 38/86, BFHE 160, 33, BStBl II 1990, 625, und Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C II 1. Buchst. a und b).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Wird die Mitbenutzung von Räumen gestattet, so wird keine Wohnung überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660 unter 2. Buchst. a, vom 7. April 1987 IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567, und vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).
  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Wird die Mitbenutzung von Räumen gestattet, so wird keine Wohnung überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660 unter 2. Buchst. a, vom 7. April 1987 IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567, und vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85
    Falls die Kläger den Tatbestand des § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG verwirklichen, können sie bei der Ermittlung ihres Nutzungswerts erhöhte Absetzungen nach § 7 b EStG von dem Rohmietwert absetzen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84

    Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 95/84

    Betriebsausgabe - Abfindungszahlung - Arbeitnehmer-Ehegatte - Beendigung des

  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

    c) Dieses Auslegungsergebnis wird entgegen Tiedtke/Wälzholz (Der Abzug von Nebenkosten als Sonderausgaben, DStR 1999, 1794, 1798) nicht dadurch in Frage gestellt, dass es bei in Übergabeverträgen vereinbarten Grabpflegekosten, die zum Abzug als dauernde Last zugelassen werden (BFH-Urteile vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779; vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295), der Natur der Sache nach keinen steuerpflichtigen Bezugsberechtigten gibt.
  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

    Soweit die Rechtsprechung bisher über die Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung einer selbstgenutzten Wohnung bzw. eines selbstgenutzten Einfamilienhauses zu entscheiden hatte, handelte es sich um Sachverhalte, die Veranlagungszeiträume vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung betrafen (BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 19/88, BFH/NV 1991, 673; vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295; vom 18. September 1991 XI R 11/85, BFH/NV 1992, 234; vom 18. Dezember 1991 XI R 2/88, BFH/NV 1992, 382; vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Dies gilt nicht nur, wenn sich der Übergeber das Nutzungsrecht (auch) für seinen Ehegatten (z. B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1991 XI R 18/88, BFH/NV 1992, 383) oder den Bruder (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295), sondern auch für einen sonstigen Dritten vorbehält (BFH-Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 8/85, BFH/NV 1992, 23; vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620, unter 1. a; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 13. Januar 1993, BStBl I 1993, 80, 82 Tz. 10, zur Verpflichtung, einem Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen).
  • BFH, 06.11.2002 - X B 88/02

    Grabpflegeverpflichtung als dauernde Last?

    Das in der Beschwerdebegründung zitierte BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 10/85 (BFH/NV 1992, 295) ist keineswegs von dem Rechtssatz getragen, dass die Grabpflegeverpflichtung ohne besondere vertragliche Verpflichtung bereits zu Lebzeiten des Vermögensübergebers typischer Bestandteil eines Altenteils- und Leibgedingvertrags i.S. von Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ist und somit beim Vermögensübernehmer zu den Sonderausgaben (§ 10 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), beim Übergeber hingegen zu den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 EStG) gehört.
  • FG München, 12.03.2003 - 13 K 2288/00

    Grabpflegekosten als dauernde Last oder außergewöhnliche Belastung;

    Für die dauernde Last fehlt es offensichtlich an einem besonderen testamentarischen (Auflage u.ä.; hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88 , BStBl. II 1989, 779) oder vertraglichen (hierzu BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295) Verpflichtungsgrund.
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